Warum das zum Handwerk gehört
Wer einen Fisch entnimmt, tötet ein Wirbeltier – und übernimmt damit die Verantwortung, das so zu tun, dass es schnell, sicher und ohne vermeidbares Leiden geschieht. Das ist kein moralischer Zusatz, sondern geltendes Recht und fester Bestandteil jeder Fischerprüfung. Der Ablauf ist einfach, aber er duldet keine Improvisation: Wer erst am Wasser überlegt, womit er den Fisch betäubt, hat schon einen Fehler gemacht. Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage und den fachlich anerkannten Ablauf; er ersetzt keine praktische Anleitung im Vorbereitungskurs und keine amtliche Auskunft.
Was das Tierschutzgesetz verlangt
Nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen; § 4 Absatz 1 verlangt, dass ein Wirbeltier nur unter wirksamer Betäubung oder sonst unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden darf. Fische sind Wirbeltiere und ausdrücklich erfasst. Die Tierschutz-Schlachtverordnung konkretisiert das für Fische: Sie sind vor dem Töten zu betäuben, und die Tötung muss unmittelbar auf die Betäubung folgen, solange diese noch wirkt. Verstöße sind je nach Schwere Ordnungswidrigkeit oder – wer einem Wirbeltier erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt beziehungsweise es ohne vernünftigen Grund tötet – Straftat nach § 17 TierSchG.
Die Entscheidung fällt vor dem Betäuben
Bevor überhaupt ein Werkzeug in die Hand kommt, steht die Frage: Darf und soll dieser Fisch entnommen werden? Untermaßige Fische, Fische in der Schonzeit und ganzjährig geschonte Arten sind zurückzusetzen – daran ändert weder die Größe des Aufwands noch ein Krankheitsbefund etwas. Ist der Fisch maßig und soll er entnommen werden, wird er sofort betäubt und getötet, nicht zwischengelagert, nicht „noch schnell“ fotografiert und nicht im Eimer liegen gelassen. Umgekehrt gilt: Ein Fisch, der zurückgesetzt werden soll, bleibt möglichst im Wasser. Zwischen beiden Wegen gibt es nichts.
Schritt 1: Betäuben mit dem Kopfschlag
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Dieser Artikel zeigt getötete und verarbeitete Fische. Die Bilder werden erst nach deiner Bestätigung angezeigt – der Text bleibt in jedem Fall lesbar.
Der beim Angeln übliche und anerkannte Weg ist der kräftige, gezielte Schlag auf den Kopf. Getroffen wird die Stelle oberhalb der Augen auf das Gehirn – bei den meisten Arten ein Punkt kurz hinter der gedachten Linie zwischen den Augen, nicht der Nacken und nicht das Maul. Der Schlag muss beim ersten Mal sitzen und kräftig genug sein; ein zaghafter Schlag verlängert das Leiden, statt es zu beenden. Der Fisch wird dafür sicher auf einer festen, feuchten Unterlage fixiert – ein zappelnder Fisch in der Hand ist die häufigste Ursache für Fehlschläge. Als Werkzeug dient ein Fischtöter (Schlagholz, auch „Priest“ genannt): ein schweres, kurzes Schlaggerät, das die Kraft bündelt. Ein Stein oder ein Messergriff ist ein Notbehelf, kein Ersatz.
Prüfen, ob die Betäubung wirkt
Die Betäubung ist kein erledigter Punkt, sondern ein zu prüfender Zustand – und genau diese Prüfung wird am häufigsten übersprungen. Wirksam betäubt ist ein Fisch, wenn er reglos ist, die Kiemendeckelbewegung (Atmung) aufhört und vor allem der Augendrehreflex ausfällt: Dreht man den Fisch auf die Seite, bleibt das Auge bei einem betäubten Tier in seiner Lage, statt sich mitzudrehen und nach oben auszurichten. Bleibt ein Reflex erhalten oder setzt die Atmung wieder ein, muss unverzüglich erneut betäubt werden. Erst wenn die Betäubung sicher wirkt, folgt der zweite Schritt – und der duldet keine Pause.
Schritt 2: Töten durch Kiemen- oder Herzstich
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Unmittelbar nach der wirksamen Betäubung wird der Fisch getötet, indem er ausgeblutet wird. Üblich sind zwei Wege: der Kiemenschnitt, bei dem der Kiemenbogen mit einem scharfen Messer durchtrennt wird, und der Herzstich, ein Stich hinter die Brustflossen in Richtung Herz. Beides führt zu schnellem, starkem Blutverlust und damit zum sicheren Tod, ohne dass der Fisch aus der Betäubung zurückkehrt. Voraussetzung ist ein wirklich scharfes Messer – ein stumpfes reißt statt zu schneiden und verlängert den Vorgang. Der Fisch wird danach kopfüber ausbluten gelassen; das ist zugleich der Schritt, der die Fleischqualität am stärksten verbessert.
Sonderfälle: Aal, Plattfisch, große Fische
Beim Aal ist der Kopfschlag wegen des schmalen Schädels und der ausgeprägten Schleimschicht schwer sicher zu setzen; hier wird besonders sorgfältig fixiert, kräftig betäubt und sofort das Rückenmark direkt hinter dem Kopf durchtrennt sowie das Herz eröffnet. Die bei Aalen früher verbreitete Praxis, sie in Salz zu geben oder lebend zu häuten, ist eindeutig tierschutzwidrig. Bei Plattfischen liegt das Gehirn weiter vorn und seitlich versetzt – hier sitzt der Schlag flacher und weiter zur Schnauze hin. Sehr große Fische verlangen ein entsprechend schweres Schlaggerät; wer nur ein leichtes Werkzeug dabei hat, riskiert eine unwirksame Betäubung bei genau dem Fang, bei dem es am meisten darauf ankommt.
Was ausdrücklich unzulässig ist
Einige verbreitete Praktiken sind tierschutzrechtlich eindeutig unzulässig: den Fisch an der Luft ersticken zu lassen, ihn lebend zu schuppen, auszunehmen oder zu filetieren, ihn lebend einzufrieren oder in Eiswasser zu legen, ihn ungetötet über Stunden zu hältern oder ihn zu töten, ohne die Wirksamkeit der Betäubung geprüft zu haben. Ebenfalls unzulässig ist das Betäuben ohne unmittelbar folgende Tötung – ein nur betäubter Fisch erwacht wieder. Wer sich unsicher ist, ob er einen Fisch fachgerecht töten kann, sollte ihn nicht entnehmen.
Ausnehmen und Kühlen
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Dieser Artikel zeigt getötete und verarbeitete Fische. Die Bilder werden erst nach deiner Bestätigung angezeigt – der Text bleibt in jedem Fall lesbar.
Nach dem Ausbluten wird der Fisch ausgenommen: Bauchhöhle vom After zum Kopf hin öffnen, Innereien vollständig entfernen, die dunkle Nierenleiste entlang der Wirbelsäule mit dem Daumennagel oder einem Löffel herauskratzen und die Bauchhöhle mit sauberem Wasser ausspülen. Danach zählt nur noch die Kühlung: Fisch verdirbt schneller als jedes andere Fleisch, weil seine Enzyme auf niedrige Temperaturen ausgelegt sind. Eine Kühltasche mit Kühlakkus gehört deshalb genauso zur Ausrüstung wie der Fischtöter – ein Fisch, der bei sommerlichen Temperaturen Stunden im Eimer liegt, ist trotz korrekter Tötung kein gutes Lebensmittel mehr.
Die Ausrüstung, die immer dabei sein muss
Drei Dinge gehören in jede Tasche, bevor die erste Rute ausgeworfen wird: ein Fischtöter in ausreichendem Gewicht für den größten erwarteten Fisch, ein scharfes Messer und ein Maßband zur Prüfung des Mindestmaßes. Dazu kommen eine Lösezange, ein feuchtes Tuch oder Handschuhe für sicheren Griff sowie eine Kühlmöglichkeit. In mehreren Bundesländern und in vielen Gewässerordnungen ist das Mitführen von Fischtöter, Messer und Maß ausdrücklich vorgeschrieben und wird von der Fischereiaufsicht kontrolliert – wer ohne sie am Wasser sitzt, hat unabhängig vom Fangergebnis ein Problem.
Wo die verbindlichen Regeln stehen
Maßgeblich sind das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Schlachtverordnung des Bundes sowie das Fischereirecht deines Bundeslandes, ergänzt um die Gewässerordnung des jeweiligen Gewässers. Schonzeiten, Mindestmaße und tägliche Fangbegrenzungen findest du in der Schonzeiten-Übersicht der Petri-KI-App, die die Regelungen je Bundesland abbildet; die amtliche Fassung der jeweiligen Landesverordnung sticht im Zweifel aber immer. Für die praktische Ausführung von Betäubung und Tötung ist der Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung der richtige Ort – gelesen ist der Ablauf schnell, sicher beherrscht wird er nur durch Anleitung.