Fischereirecht ist in Deutschland Ländersache. Es gibt kein bundesweites Mindestmaß und keine bundesweite Schonzeit — jedes der 16 Bundesländer erlässt seine eigene Fischereiverordnung, und die Werte gehen weit auseinander: Beim Hecht reicht die Spanne über die Länder hinweg von einem einfachen Mindestmaß bis zu einem Entnahmefenster mit zusätzlicher Stückzahlgrenze pro Tag. Wer über eine Landesgrenze fährt, angelt nach anderen Regeln.
Drei Begriffe werden dabei regelmäßig verwechselt. Das Mindestmaß ist die Länge, unter der ein Fisch nicht entnommen werden darf. Ein Höchstmaß schützt zusätzlich die großen, besonders fortpflanzungsstarken Tiere — zusammen ergeben beide ein Entnahmefenster, in dem nur die mittlere Größenklasse entnommen werden darf. Die Schonzeit dagegen ist ein Zeitraum, meist um die Laichzeit, in dem eine Art überhaupt nicht entnommen werden darf; ein Fang außerhalb des Maßes oder innerhalb der Schonzeit ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Und noch eine Ebene kommt darunter: Die Erlaubniskarte des jeweiligen Gewässers darf strenger sein als die Landesverordnung, und viele Vereine nutzen das. Sie kann eigene Mindestmaße, kürzere Fangzeiten oder Entnahmebegrenzungen festlegen. Die Übersichten hier sind deshalb Richtwerte für die Vorbereitung — verbindlich sind immer die amtliche Verordnung des Landes und die Karte des Gewässers, an dem tatsächlich geangelt wird.
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