Schonzeiten & Mindestmaße Sachsen-Anhalt

Richtwerte für 56 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen FischO Sachsen-Anhalt (vom 11.01.1994, zuletzt geändert 06.03.2013)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm
Aland (Nerfling)
Äsche30 cm01.12. – 15.05.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle25 cm15.09. – 31.03.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaiblingbundesweiter Richtwert25 cm01.10. – 28.02.
Barbe45 cm01.04. – 30.06.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbel
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarschbundesweiter Richtwert
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Große Maräne30 cm
Güsterbundesweiter Richtwert
Hasel
Hecht50 cm15.02. – 30.04.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelleganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Moderlieschenganzjährig geschützt
Naseganzjährig geschützt
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe30 cm
Rapfen40 cm
Regenbogenforelle25 cm
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforellebundesweiter Richtwert60 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Weißflossengründlingganzjährig geschützt
Wels
Zährte30 cm
Zander50 cm15.02. – 31.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zope

Was in Sachsen-Anhalt anders ist als anderswo

Von den 56 Arten in der Tabelle regelt FischO Sachsen-Anhalt 30 ausdrücklich selbst. Die übrigen 26 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

28 Arten stehen in Sachsen-Anhalt ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Lachs, Atlantischer Stör und Bachneunauge sowie 25 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Sachsen-Anhalt arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 7 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 60 cm (Seeforelle).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Sachsen-Anhalt bei einer Art aus dem Rahmen. Strenger als anderswo ist das Mindestmaß bei Zander (50 cm gegenüber 45 cm im Mittel). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Sachsen-Anhalt bei 2 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Zander (106 statt im Schnitt 62 Tage) und Bachforelle (198 statt im Schnitt 166 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Weißflossengründling steht in kaum einer anderen Landesverordnung — FischO Sachsen-Anhalt regelt diese Art eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Sachsen-Anhalt. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Sachsen-Anhalts und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Sachsen-Anhalt am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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