
Merkmale & Lebensraum
Größeres Rundmaul, das im Meer parasitisch an Fischen saugt und zum Laichen flussaufwärts wandert. Durch Querbauwerke stark bedroht und streng geschützt (FFH-Anhang II).
Lebensraum: Wandert zwischen Nord-/Ostsee und den Laichbächen der Zuflüsse
Steckbrief
- Maximale Größe
- bis 50 cm
- Maximales Gewicht
- bis 150 g
- Deutscher Rekord
- –
- Beste Saison
- –
- Schwierigkeit
- ●○○○○
- Maximales Alter
- 6–7 Jahre (überwiegend als Larve, kurze Wanderphase als erwachsenes Tier)
Köder & Angelmethode
Ausrüstung (Richtwerte)
- Rute
- kein gezielter Fang
- Rolle
- kein gezielter Fang
- Hauptschnur
- kein gezielter Fang
- Vorfach
- kein gezielter Fang
- Haken
- kein gezielter Fang
- Fangzeit
- Kein gezielter Fang – FFH-Anhang-II-Art
Tipp — Ein Beifang während der Laichwanderung in Flussmündungen gehört sofort unversehrt zurück ins Wasser.
Leicht zu verwechseln mit
Angeltipps für Flussneunauge
Verhalten und Standplatz
Das Flussneunauge verbringt seine Wachstumsphase im Meer, wo es sich mit dem Saugmaul an Wirtsfischen festsaugt, und wandert zur Fortpflanzung flussaufwärts in die Laichbäche seiner Zuflüsse. Die Wanderung ist stark von durchgängigen Flussläufen abhängig.
Status und Umgang bei Beifang
Als FFH-Anhang-II-Art ist das Flussneunauge streng geschützt, ein gezielter Fang ist verboten. Ein Beifang beim Angeln in Flussmündungen während der Wanderzeit ist möglich – das Tier gehört dann sofort und unversehrt zurück ins Wasser.
Gefährdung
Wehre und andere Querbauwerke ohne funktionierende Fischaufstiegshilfen zählen zu den größten Gefährdungen für die Wanderung des Flussneunauges, weshalb sein Bestand vielerorts stark zurückgegangen ist.
Sicher bestimmen
Ein Rundmaul ohne Kiefer, ohne Schuppen und ohne paarige Flossen, mit rundem Saugmaul und sieben Kiemenöffnungen hinter dem Auge. Es wird mit bis zu vierzig Zentimetern deutlich größer als das Bachneunauge, und seine beiden Rückenflossen sind bei erwachsenen Tieren durch eine Lücke getrennt. Im Saugmaul stehen kräftige Hornzähne. Vom Meerneunauge trennt es die geringere Größe und die einfarbig graugrüne statt marmorierte Färbung; vom Aal das Fehlen von Kiefern, Brustflossen und Schuppen.
Streng geschützt – niemals Zielfisch
Das Flussneunauge steht in Anhang II der FFH-Richtlinie und ist in Deutschland streng geschützt; ein gezielter Fang ist ausgeschlossen. Historisch wurde es in großer Zahl gefangen und geräuchert – diese Fischerei ist heute weitgehend beendet. Ein Beifang beim Angeln in Flussunterläufen gehört unverzüglich zurück ins Wasser, ohne das Tier aus dem Wasser zu nehmen. Verbindlich ist die jeweilige Landesfischereiverordnung.
Zwischen Meer und Laichbach
Das Flussneunauge verbringt seine Larvenzeit wie das Bachneunauge mehrere Jahre eingegraben in Feinsedimentbänken. Nach der Umwandlung zieht es jedoch ins Meer, wo es sich als Außenparasit an Fischen festsaugt und von deren Blut und Gewebe lebt. Nach ein bis zwei Jahren kehrt es zum Laichen in die Flüsse zurück und stirbt nach dem Ablaichen. Diese Wanderung macht es von durchgängigen Flüssen abhängig: Jedes Wehr ohne funktionierende Aufstiegshilfe schneidet einen Laichbach ab, und die Larvenhabitate im Unterlauf nützen dann niemandem mehr.
Schonzeit & Mindestmaß (Richtwert)
Ganzjährig geschützt. Diese Angaben sind bundesweite Richtwerte und ersetzen keine Rechtsberatung – maßgeblich ist immer die aktuelle Landesfischereiverordnung bzw. die Erlaubniskarte deines Gewässers – siehe Schonzeiten nach Bundesland und amtliche Quellen.
Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die die Art per Foto bestimmt und für Flussneunauge Schon- und Mindestmaß des eigenen Bundeslands abgleicht. Mehr über Petri-KI.