Schonzeiten & Mindestmaße Hamburg

Richtwerte für 55 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen HmbFAnGDVO (vom 04.06.2019)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal45–75 cm3
Aland (Nerfling)bundesweiter Richtwert30 cm
Äsche01.01. – 15.05.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle20–40 cm15.10. – 15.02.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaiblingbundesweiter Richtwert25 cm01.10. – 28.02.
Barbebundesweiter Richtwert40 cm01.05. – 15.06.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarsch10–35 cm
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Güsterbundesweiter Richtwert
Haselganzjährig geschützt
Hecht45–75 cm01.02. – 31.05.2
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelle40–65 cm15.10. – 15.02.2
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Moderlieschenganzjährig geschützt
Nasebundesweiter Richtwert30 cm01.03. – 30.04.
Neunstachliger Stichlingganzjährig geschützt
Ostseeschnäpelganzjährig geschützt
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe30–50 cm3
Rapfen50–70 cm1
Regenbogenforellebundesweiter Richtwert25 cm
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25–45 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforellebundesweiter Richtwert60 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Welsbundesweiter Richtwert70 cm
Zährteganzjährig geschützt
Zander45–75 cm01.02. – 31.05.2
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopebundesweiter Richtwert

Was in Hamburg anders ist als anderswo

Von den 55 Arten in der Tabelle regelt HmbFAnGDVO 23 ausdrücklich selbst. Die übrigen 32 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

28 Arten stehen in Hamburg ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Lachs, Atlantischer Stör und Bachneunauge sowie 25 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Hamburg arbeitet bei 9 Arten mit einem Entnahmefenster — es gilt nicht nur ein Mindest-, sondern auch ein Höchstmaß. Beim Aal etwa dürfen nur Fische zwischen 45 und 75 cm entnommen werden; ein größerer Fisch bleibt geschützt, weil große Weibchen die meisten Eier liefern und für den Bestand am wertvollsten sind. Betroffen sind Aal, Hecht, Zander, Rapfen und Meerforelle sowie 4 weitere.

Zusätzlich begrenzt Hamburg bei 6 Arten die Stückzahl je Angeltag — am strengsten beim Rapfen mit 1 Fisch pro Tag. Eine solche Fangbegrenzung greift unabhängig von Maß und Schonzeit: Sie gilt auch dann, wenn jeder einzelne Fisch für sich entnahmefähig wäre.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 9 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 70 cm (Wels).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Hamburg bei 3 Arten aus dem Rahmen. Niedriger als der Bundesschnitt liegt es bei Hecht (45 cm statt 50 cm), Aal (45 cm statt 50 cm) und Bachforelle (20 cm statt 26 cm). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Hamburg bei 3 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (120 statt im Schnitt 75 Tage) und Zander (120 statt im Schnitt 62 Tage). Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Bachforelle (124 statt 182 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Ostseeschnäpel steht in kaum einer anderen Landesverordnung — HmbFAnGDVO regelt diese Art eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Hamburg. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Hamburgs und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Hamburg am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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