Schonzeiten & Mindestmaße Brandenburg

Richtwerte für 61 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen BbgFischO (vom 14.11.1997, zuletzt geändert 05.03.2024)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm
Aland (Nerfling)30 cm
Äsche30 cm01.12. – 31.05.
Atlantischer Lachs60 cm16.10. – 15.04.
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle30 cm16.10. – 15.04.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaibling
Barbe40 cm01.05. – 31.07.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Blaufelchen
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbel
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarsch
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Große Maräne30 cm01.10. – 31.12.
Gründlingganzjährig geschützt
Güsterbundesweiter Richtwert
Hasel15 cm
Hecht45 cm01.02. – 31.03.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maräne15 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelle60 cm16.10. – 15.04.
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Moderlieschenganzjährig geschützt
Naseganzjährig geschützt
Neunstachliger Stichlingganzjährig geschützt
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe30 cm
Rapfen40 cm01.04. – 30.06.
Regenbogenforelle
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforelle60 cm16.10. – 15.04.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Sichlingganzjährig geschützt
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Stintganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Weißflossengründlingganzjährig geschützt
Wels
Zährteganzjährig geschützt
Zander45 cm01.04. – 31.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zope20 cm01.03. – 31.05.

Was in Brandenburg anders ist als anderswo

Von den 61 Arten in der Tabelle regelt BbgFischO 39 ausdrücklich selbst. Die übrigen 22 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

31 Arten stehen in Brandenburg ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Stör, Bachneunauge und Bitterling sowie 28 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Brandenburg arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 11 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 60 cm (Atlantischer Lachs).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Brandenburg bei 2 Arten aus dem Rahmen. Strenger als anderswo ist das Mindestmaß bei Bachforelle (30 cm gegenüber 25 cm im Mittel). Niedriger als der Bundesschnitt liegt es bei Hecht (45 cm statt 50 cm). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Brandenburg bei 2 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Bachforelle (182 statt im Schnitt 166 Tage). Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (59 statt 75 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Gründling, Sichling, Weißflossengründling, Stint und Kleine Maräne sowie 1 weitere stehen in kaum einer anderen Landesverordnung — BbgFischO regelt diese Arten eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Brandenburg. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Brandenburgs und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Brandenburg am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

Noch keinen Fischereischein? Im Ratgeber: Angelschein machen – Ablauf, Kosten und Fischereischein-Pflicht · Erlaubnisschein und Angelkarte