Schonzeiten & Mindestmaße Rheinland-Pfalz

Richtwerte für 57 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen LFischO Rheinland-Pfalz (vom 14.10.1985, zuletzt geändert 16.12.2010)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm
Aland (Nerfling)ganzjährig geschützt
Äsche30 cm15.02. – 30.04.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle25 cm15.10. – 15.03.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaibling
Barbe35 cm01.05. – 15.06.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Blaufelchen25 cm
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flunderganzjährig geschützt
Flussbarschbundesweiter Richtwert
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Güsterbundesweiter Richtwert
Hasel15 cm
Hecht50 cm01.02. – 31.05.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karauscheganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelleganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Moderlieschenganzjährig geschützt
Nase30 cm15.03. – 30.04.
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappeganzjährig geschützt
Rapfenbundesweiter Richtwert40 cm
Regenbogenforelle
Rotauge (Plötze)15 cm
Rotfeder15 cm
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforelle
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels
Zährtebundesweiter Richtwert30 cm
Zander45 cm15.03. – 15.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopebundesweiter Richtwert

Was in Rheinland-Pfalz anders ist als anderswo

Von den 57 Arten in der Tabelle regelt LFischO Rheinland-Pfalz 31 ausdrücklich selbst. Die übrigen 26 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

30 Arten stehen in Rheinland-Pfalz ganzjährig unter Schutz — darunter Aland (Nerfling), Atlantischer Lachs und Atlantischer Stör sowie 27 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Rheinland-Pfalz arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 6 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 50 cm (Aal).

Bei den sechs meistgeangelten Arten — Hecht, Zander, Aal, Karpfen, Schleie und Bachforelle — entspricht Rheinland-Pfalz durchweg dem Mittelwert der übrigen fünfzehn Länder. Wer von hier aus in ein anderes Bundesland fährt, wird sich bei diesen Arten also kaum umgewöhnen müssen; Unterschiede gibt es dann eher bei den selteneren Arten weiter unten in der Tabelle.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Rheinland-Pfalz bei 2 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (120 statt im Schnitt 75 Tage). Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Bachforelle (152 statt 182 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Rotauge (Plötze), Flunder und Blaufelchen stehen in kaum einer anderen Landesverordnung — LFischO Rheinland-Pfalz regelt diese Arten eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Rheinland-Pfalz. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Rheinland-Pfalzs und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Rheinland-Pfalz am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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