Schonzeiten & Mindestmaße Bayern

Richtwerte für 59 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen AVBayFiG, Anlage zu § 11 (Fassung ab 01.01.2023)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm01.10. – 31.12.
Aland (Nerfling)30 cm01.03. – 30.04.
Äsche35 cm01.01. – 30.04.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle26 cm01.10. – 15.03.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaibling
Barbe40 cm01.05. – 30.06.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Blaufelchen30 cm15.10. – 31.12.
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Elritze01.05. – 30.06.
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarschbundesweiter Richtwert
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppe01.02. – 30.04.
Güsterbundesweiter Richtwert
Hasel01.03. – 30.04.
Hecht50 cm15.02. – 30.04.
Huchen90 cm15.02. – 30.06.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karauscheganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Mairenke01.05. – 30.06.
Meerforelleganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Nase30 cm01.03. – 30.04.
Neunstachliger Stichlingganzjährig geschützt
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe40 cm
Rapfen40 cm01.03. – 30.04.
Regenbogenforelle26 cm15.12. – 15.03.
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie26 cm01.05. – 30.06.
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforelle60 cm01.10. – 15.03.
Seesaibling30 cm01.10. – 31.12.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Sichlingganzjährig geschützt
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels
Zährtebundesweiter Richtwert30 cm
Zander50 cm15.02. – 30.04.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopeganzjährig geschützt

Was in Bayern anders ist als anderswo

Von den 59 Arten in der Tabelle regelt AVBayFiG, Anlage zu § 11 34 ausdrücklich selbst. Die übrigen 25 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

26 Arten stehen in Bayern ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Lachs, Atlantischer Stör und Bachneunauge sowie 23 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Bayern arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 19 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 90 cm (Huchen).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Bayern bei einer Art aus dem Rahmen. Strenger als anderswo ist das Mindestmaß bei Zander (50 cm gegenüber 45 cm im Mittel). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Bayern bei einer Art vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Bachforelle (166 statt 182 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Huchen, Seesaibling, Sichling, Mairenke und Groppe sowie 1 weitere stehen in kaum einer anderen Landesverordnung — AVBayFiG, Anlage zu § 11 regelt diese Arten eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Bayern. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Bayerns und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Bayern am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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