Schonzeiten & Mindestmaße Bremen

Richtwerte für 53 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen Bremische Binnenfischereiverordnung (vom 30.09.2011)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal45 cm
Aland (Nerfling)bundesweiter Richtwert30 cm
Äsche35 cm01.03. – 15.05.
Atlantischer Lachs60 cm15.10. – 15.03.
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle30 cm15.10. – 15.03.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaiblingbundesweiter Richtwert25 cm01.10. – 28.02.
Barbe
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbel30 cm
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flunder25 cm
Flussbarsch15 cm01.02. – 15.05.
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebelbundesweiter Richtwert35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Güsterbundesweiter Richtwert
Hasel
Hecht60 cm01.02. – 15.05.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfenbundesweiter Richtwert35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelle50 cm15.10. – 15.03.
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Nase
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe35 cm
Rapfen40 cm
Regenbogenforellebundesweiter Richtwert25 cm
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfeder
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleiebundesweiter Richtwert25 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforellebundesweiter Richtwert60 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels
Zährteganzjährig geschützt
Zander40 cm01.02. – 15.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zope

Was in Bremen anders ist als anderswo

Von den 53 Arten in der Tabelle regelt Bremische Binnenfischereiverordnung 24 ausdrücklich selbst. Die übrigen 29 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

23 Arten stehen in Bremen ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Stör, Bachneunauge und Bitterling sowie 20 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Bremen arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 9 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 60 cm (Atlantischer Lachs).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Bremen bei 4 Arten aus dem Rahmen. Strenger als anderswo ist das Mindestmaß bei Hecht (60 cm gegenüber 50 cm im Mittel) und Bachforelle (30 cm gegenüber 25 cm im Mittel). Niedriger als der Bundesschnitt liegt es bei Zander (40 cm statt 45 cm) und Aal (45 cm statt 50 cm). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Bremen bei 3 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (104 statt im Schnitt 75 Tage) und Zander (104 statt im Schnitt 62 Tage). Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Bachforelle (152 statt 182 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Flunder steht in kaum einer anderen Landesverordnung — Bremische Binnenfischereiverordnung regelt diese Art eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Bremen. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Bremens und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Bremen am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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