Schonzeiten & Mindestmaße Mecklenburg-Vorpommern

Richtwerte für 57 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen BiFO Mecklenburg-Vorpommern (vom 15.08.2005, zuletzt geändert 27.01.2011)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

Geprüft gegen die amtliche Übersicht des LALLF (zuständige Landesbehörde), nicht gegen den Verordnungstext selbst.

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm01.12. – 28.02.
Aland (Nerfling)25 cm
Äsche30 cm
Atlantischer Lachs60 cm01.09. – 31.03.
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle30 cm01.10. – 31.03.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaiblingbundesweiter Richtwert25 cm01.10. – 28.02.
Barbeganzjährig geschützt
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Blaufelchen
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarsch17 cm
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel40 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Große Maräne
Güsterbundesweiter Richtwert
Haselbundesweiter Richtwert
Hecht45 cm01.03. – 30.04.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfen40 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelle45 cm01.09. – 31.03.
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Naseganzjährig geschützt
Ostseeschnäpel40 cm01.11. – 30.11.
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe30 cm01.01. – 15.02.
Rapfen35 cm
Regenbogenforelle
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm
Scholle25 cm
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforellebundesweiter Richtwert60 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Sichlingganzjährig geschützt
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steinbutt30 cm01.06. – 31.07.
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels70 cm01.05. – 30.06.
Zährteganzjährig geschützt
Zander45 cm23.04. – 22.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopebundesweiter Richtwert

Was in Mecklenburg-Vorpommern anders ist als anderswo

Von den 57 Arten in der Tabelle regelt BiFO Mecklenburg-Vorpommern 29 ausdrücklich selbst. Die übrigen 28 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

25 Arten stehen in Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Stör, Bachneunauge und Barbe sowie 22 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Mecklenburg-Vorpommern arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 12 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 70 cm (Wels).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Mecklenburg-Vorpommern bei 3 Arten aus dem Rahmen. Strenger als anderswo ist das Mindestmaß bei Karpfen (40 cm gegenüber 35 cm im Mittel) und Bachforelle (30 cm gegenüber 25 cm im Mittel). Niedriger als der Bundesschnitt liegt es bei Hecht (45 cm statt 50 cm). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Mecklenburg-Vorpommern bei 3 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Bachforelle (182 statt im Schnitt 166 Tage). Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (61 statt 75 Tage) und Zander (30 statt 69 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Sichling, Scholle, Steinbutt, Ostseeschnäpel und Blaufelchen stehen in kaum einer anderen Landesverordnung — BiFO Mecklenburg-Vorpommern regelt diese Arten eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Mecklenburg-Vorpommern. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommerns und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Mecklenburg-Vorpommern am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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