Schonzeiten & Mindestmaße Berlin

Richtwerte für 59 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen LFischO Berlin (vom 12.12.2001, zuletzt geändert 27.10.2025)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm
Aland (Nerfling)30 cm
Äsche30 cm01.12. – 31.05.
Atlantischer Störbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachforelle30 cm01.10. – 30.04.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaibling25 cm01.10. – 30.04.
Barbeganzjährig geschützt
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbel30 cm
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarsch
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Große Maräne30 cm01.10. – 31.12.
Gründlingganzjährig geschützt
Güsterbundesweiter Richtwert
Hasel15 cm
Hecht45 cm01.01. – 30.04.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karauscheganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maräne15 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Moderlieschenganzjährig geschützt
Naseganzjährig geschützt
Neunstachliger Stichlingganzjährig geschützt
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe30 cm
Rapfen40 cm01.04. – 30.06.
Regenbogenforelle25 cm01.10. – 30.04.
Rotauge (Plötze)
Rotfeder
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforelle60 cm01.10. – 31.05.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Sichlingganzjährig geschützt
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Stint01.02. – 30.04.
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Weißflossengründlingganzjährig geschützt
Wels75 cm
Zährteganzjährig geschützt
Zander45 cm01.01. – 31.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zope20 cm01.03. – 31.05.

Was in Berlin anders ist als anderswo

Von den 59 Arten in der Tabelle regelt LFischO Berlin 36 ausdrücklich selbst. Die übrigen 23 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

32 Arten stehen in Berlin ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Stör, Bachneunauge und Barbe sowie 29 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Berlin arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 11 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 75 cm (Wels).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Berlin bei 2 Arten aus dem Rahmen. Strenger als anderswo ist das Mindestmaß bei Bachforelle (30 cm gegenüber 25 cm im Mittel). Niedriger als der Bundesschnitt liegt es bei Hecht (45 cm statt 50 cm). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Berlin bei 3 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (120 statt im Schnitt 75 Tage), Zander (151 statt im Schnitt 62 Tage) und Bachforelle (212 statt im Schnitt 166 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Rotauge (Plötze), Gründling, Sichling, Weißflossengründling und Stint sowie 1 weitere stehen in kaum einer anderen Landesverordnung — LFischO Berlin regelt diese Arten eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Berlin. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Berlins und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Berlin am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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