Schonzeiten & Mindestmaße Thüringen

Richtwerte für 54 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen ThürFischAVO (vom 11.08.2020, zuletzt geändert 02.07.2024)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm01.11. – 28.02.
Aland (Nerfling)ganzjährig geschützt
Äsche35 cm01.02. – 31.05.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle30 cm01.10. – 31.03.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaibling
Barbe40 cm01.04. – 31.08.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassen
Döbel20 cm
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarsch
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Güster
Hasel20 cm01.04. – 31.05.
Hecht50 cm15.02. – 30.04.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karausche15 cm01.04. – 31.05.
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelleganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Moderlieschenganzjährig geschützt
Naseganzjährig geschützt
Neunstachliger Stichlingganzjährig geschützt
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe30 cm01.11. – 31.03.
Rapfenganzjährig geschützt
Regenbogenforelle
Rotauge (Plötze)
Rotfeder15 cm
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforellebundesweiter Richtwert60 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels50 cm
Zährteganzjährig geschützt
Zander45 cm01.04. – 31.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopebundesweiter Richtwert

Was in Thüringen anders ist als anderswo

Von den 54 Arten in der Tabelle regelt ThürFischAVO 33 ausdrücklich selbst. Die übrigen 21 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

29 Arten stehen in Thüringen ganzjährig unter Schutz — darunter Aland (Nerfling), Atlantischer Lachs und Atlantischer Stör sowie 26 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Thüringen arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 10 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 60 cm (Seeforelle).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Thüringen bei einer Art aus dem Rahmen. Strenger als anderswo ist das Mindestmaß bei Bachforelle (30 cm gegenüber 25 cm im Mittel). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Thüringen bei einer Art vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Bachforelle (182 statt im Schnitt 166 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Rotauge (Plötze), Brassen und Güster stehen in kaum einer anderen Landesverordnung — ThürFischAVO regelt diese Arten eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Thüringen. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Thüringens und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Thüringen am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

Noch keinen Fischereischein? Im Ratgeber: Angelschein machen – Ablauf, Kosten und Fischereischein-Pflicht · Erlaubnisschein und Angelkarte