← Alle Bundesländer

Schonzeiten & Mindestmaße Nordrhein-Westfalen

Richtwerte für 31 Fischarten

Stand: Juli 2026 · wird jährlich gegen die amtliche Verordnung geprüft

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm
Aland (Nerfling)25 cm
Äscheganzjährig geschützt
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Bachforelle25 cm20.10. – 15.03.
Bachsaibling25 cm20.10. – 15.03.
Barbe35 cm15.05. – 15.06.
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Flussbarschbundesweiter Richtwert
Giebel35 cm
Güsterbundesweiter Richtwert
Haselbundesweiter Richtwert
Hecht45 cm15.02. – 30.04.
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Meerforelleganzjährig geschützt
Nase30 cm
Quappeganzjährig geschützt
Rapfenbundesweiter Richtwert40 cm
Regenbogenforelle20.10. – 15.03.
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schleie25 cm
Seeforelle50 cm20.10. – 15.03.
Seesaibling30 cm20.10. – 15.03.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Wels50 cm
Zährtebundesweiter Richtwert30 cm
Zander40 cm01.04. – 31.05.
Zopebundesweiter Richtwert
Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Nordrhein-Westfalens und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Automatisch geprüft statt nachgeschlagen

Petri-KI kennt dein Bundesland und prüft Schon- und Mindestmaß automatisch bei jedem Fang – per KI-Arterkennung und Längenschätzung direkt aus dem Foto.

Kostenlos starten