Schonzeiten & Mindestmaße Baden-Württemberg

Richtwerte für 54 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen LFischVO Baden-Württemberg (Fassung Stand 2022)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm15.09. – 01.03.
Aland (Nerfling)25 cm01.04. – 31.05.
Äsche30 cm01.02. – 30.04.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachforelle25 cm01.10. – 28.02.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaibling01.10. – 28.02.
Barbe40 cm01.05. – 15.06.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Europäischer Störbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarschbundesweiter Richtwert
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Große Maräne30 cm15.10. – 10.01.
Güsterbundesweiter Richtwert
Haselbundesweiter Richtwert
Hecht50 cm15.02. – 15.05.
Huchen70 cm01.02. – 31.05.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelleganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Nase35 cm15.03. – 31.05.
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe30 cm01.11. – 28.02.
Rapfen40 cm01.03. – 31.05.
Regenbogenforelle01.10. – 28.02.
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm15.05. – 30.06.
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforelle50 cm01.10. – 28.02.
Seesaibling25 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels
Zährteganzjährig geschützt
Zander45 cm01.04. – 15.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopebundesweiter Richtwert

Was in Baden-Württemberg anders ist als anderswo

Von den 54 Arten in der Tabelle regelt LFischVO Baden-Württemberg 24 ausdrücklich selbst. Die übrigen 30 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

24 Arten stehen in Baden-Württemberg ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Lachs, Atlantischer Stör und Bachneunauge sowie 21 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Baden-Württemberg arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 17 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 70 cm (Huchen).

Bei den sechs meistgeangelten Arten — Hecht, Zander, Aal, Karpfen, Schleie und Bachforelle — entspricht Baden-Württemberg durchweg dem Mittelwert der übrigen fünfzehn Länder. Wer von hier aus in ein anderes Bundesland fährt, wird sich bei diesen Arten also kaum umgewöhnen müssen; Unterschiede gibt es dann eher bei den selteneren Arten weiter unten in der Tabelle.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Baden-Württemberg bei 3 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (90 statt im Schnitt 75 Tage). Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Zander (45 statt 69 Tage) und Bachforelle (151 statt 182 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Huchen und Seesaibling stehen in kaum einer anderen Landesverordnung — LFischVO Baden-Württemberg regelt diese Arten eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Baden-Württemberg. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Baden-Württembergs und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Baden-Württemberg am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

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