Schonzeiten & Mindestmaße Saarland

Richtwerte für 55 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen Landesfischereiordnung Saarland (vom 05.02.2020, zuletzt geändert 08.12.2021)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal50 cm
Aland (Nerfling)bundesweiter Richtwert30 cm
Äsche30 cm01.03. – 30.04.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle25 cm01.10. – 31.03.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaiblingbundesweiter Richtwert25 cm01.10. – 28.02.
Barbe40 cm15.03. – 15.06.
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Dreistachliger Stichlingganzjährig geschützt
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarschbundesweiter Richtwert
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebel35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Güsterbundesweiter Richtwert
Haselbundesweiter Richtwert
Hecht50 cm15.02. – 31.05.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfen35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelleganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Moderlieschenganzjährig geschützt
Nase35 cm15.03. – 15.06.
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappeganzjährig geschützt
Rapfenbundesweiter Richtwert40 cm
Regenbogenforellebundesweiter Richtwert25 cm
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleie25 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schneiderganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforellebundesweiter Richtwert60 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels
Zährtebundesweiter Richtwert30 cm
Zander45 cm15.02. – 31.05.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopebundesweiter Richtwert

Was in Saarland anders ist als anderswo

Von den 55 Arten in der Tabelle regelt Landesfischereiordnung Saarland 22 ausdrücklich selbst. Die übrigen 33 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

28 Arten stehen in Saarland ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Lachs, Atlantischer Stör und Bachneunauge sowie 25 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Saarland arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 8 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 60 cm (Seeforelle).

Bei den sechs meistgeangelten Arten — Hecht, Zander, Aal, Karpfen, Schleie und Bachforelle — entspricht Saarland durchweg dem Mittelwert der übrigen fünfzehn Länder. Wer von hier aus in ein anderes Bundesland fährt, wird sich bei diesen Arten also kaum umgewöhnen müssen; Unterschiede gibt es dann eher bei den selteneren Arten weiter unten in der Tabelle.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Saarland bei 3 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Länger als anderswo dauert die Schonzeit bei Hecht (106 statt im Schnitt 75 Tage), Zander (106 statt im Schnitt 62 Tage) und Bachforelle (182 statt im Schnitt 166 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Dreistachliger Stichling steht in kaum einer anderen Landesverordnung — Landesfischereiordnung Saarland regelt diese Art eigens, wo andere Länder sie dem bundesweiten Richtwert überlassen.

Alle Werte gelten für Saarland. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Saarlands und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Saarland am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

Noch keinen Fischereischein? Im Ratgeber: Angelschein machen – Ablauf, Kosten und Fischereischein-Pflicht · Erlaubnisschein und Angelkarte