Schonzeiten & Mindestmaße Niedersachsen

Richtwerte für 52 Fischarten

Geprüft am 24.08.2026 gegen Binnenfischereiordnung Niedersachsen (vom 06.07.1989, zuletzt geändert 22.12.2005)

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 24.08.2026

ArtMaßSchonzeitTageslimit
Aal35 cm
Aland (Nerfling)bundesweiter Richtwert30 cm
Äsche30 cm01.03. – 15.05.
Atlantischer Lachsganzjährig geschützt
Atlantischer Störganzjährig geschützt
Bachforelle25 cm15.10. – 15.02.
Bachneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Bachsaiblingbundesweiter Richtwert25 cm01.10. – 28.02.
Barbe35 cm
Bitterlingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Brassenbundesweiter Richtwert
Döbelbundesweiter Richtwert30 cm
Elritzeganzjährig geschützt
Europäischer Störganzjährig geschützt
Fintebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Flussbarschbundesweiter Richtwert
Flussneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Frauennerflingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Giebelbundesweiter Richtwert35 cm
Groppebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Güsterbundesweiter Richtwert
Haselbundesweiter Richtwert
Hecht40 cm01.02. – 15.04.
Hundsfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Karpfenbundesweiter Richtwert35 cm
Kleine Maränebundesweiter Richtwert12 cm
Maifischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Meerforelleganzjährig geschützt
Meerneunaugebundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Naseganzjährig geschützt
Perlfischbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Quappe35 cm
Rapfenganzjährig geschützt
Regenbogenforelle25 cm
Rotauge (Plötze)bundesweiter Richtwert
Rotfederbundesweiter Richtwert
Schlammpeitzgerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Schleiebundesweiter Richtwert25 cm
Schmerleganzjährig geschützt
Schrätzerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Seeforellebundesweiter Richtwert60 cm01.10. – 28.02.
Seezungebundesweiter Richtwert24 cm
Steinbeißerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Steingresslingbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Sterletganzjährig geschützt
Streberbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Strömerbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Wels50 cm
Zährtebundesweiter Richtwert30 cm
Zander35 cm15.03. – 30.04.
Zingelbundesweiter Richtwertganzjährig geschützt
Zopebundesweiter Richtwert

Was in Niedersachsen anders ist als anderswo

Von den 52 Arten in der Tabelle regelt Binnenfischereiordnung Niedersachsen 18 ausdrücklich selbst. Die übrigen 34 tragen den Vermerk „bundesweiter Richtwert“: Für sie nennt die Landesverordnung nichts Eigenes, es gilt der bundesrechtliche Schutz. Dass eine Art in der Verordnung fehlt, heißt also nicht, dass sie frei entnommen werden darf.

26 Arten stehen in Niedersachsen ganzjährig unter Schutz — darunter Atlantischer Lachs, Atlantischer Stör und Bachneunauge sowie 23 weitere. Für sie gibt es kein Mindestmaß und keine Schonzeit, sondern ein Entnahmeverbot: Ein solcher Fisch wird schonend zurückgesetzt, auch wenn er groß genug wäre. Bei den streng geschützten Arten des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Entnahme nach § 71 BNatSchG keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

Niedersachsen arbeitet nicht mit Entnahmefenstern: Es gilt jeweils nur ein Mindestmaß, nach oben ist die Länge nicht begrenzt. Andere Länder — etwa Hamburg und Hessen — schützen zusätzlich die besonders großen Exemplare über ein Höchstmaß. Wer dort angelt, darf diese Regel nicht von hier übertragen.

Eine Schonzeit führt die Verordnung für 6 Arten. Sie liegt jeweils in der Laichzeit der Art — deshalb häufen sich die Sperrfristen im Frühjahr, während Herbst- und Winterlaicher wie Bachforelle oder Aal davon abweichen. Das höchste Mindestmaß im Land liegt bei 60 cm (Seeforelle).

Im Vergleich mit den übrigen fünfzehn Ländern fällt Niedersachsen bei 3 Arten aus dem Rahmen. Niedriger als der Bundesschnitt liegt es bei Hecht (40 cm statt 50 cm), Zander (35 cm statt 45 cm) und Aal (35 cm statt 50 cm). Genau solche Abweichungen sind der Grund, warum ein auswendig gelerntes Maß beim Angeln über die Landesgrenze hinweg nicht trägt.

Auch bei der Dauer der Schonzeit weicht Niedersachsen bei 2 Arten vom Mittel der übrigen fünfzehn Länder ab. Kürzer als anderswo dauert die Schonzeit bei Zander (47 statt 69 Tage) und Bachforelle (124 statt 182 Tage). Beide Richtungen sind zulässig — die Länder legen die Laichzeit einer Art unterschiedlich weit und teils unterschiedlich lang aus.

Binnenfischereiordnung Niedersachsen führt keine Art, die andere Verordnungen nicht ebenfalls kennen, und regelt mit 18 Arten eine der kürzesten Listen bundesweit. Für alles Übrige greift der bundesrechtliche Schutz — eine eigenständige Regelung, keine Lücke.

Alle Werte gelten für Niedersachsen. Wer in einem anderen Bundesland angelt, rechnet mit anderen Zahlen — die Übersicht aller 16 Länder stellt sie nebeneinander. Und der Erlaubnisschein des Gewässers darf strenger sein als das Landesrecht, nie großzügiger.

Diese Angaben sind Richtwerte auf Basis einer konsolidierten Übersicht der Landesfischereiverordnung Niedersachsens und ersetzen keine Rechtsberatung. Regelungen unterscheiden sich teils je Gewässer (Erlaubniskarte!). Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Verordnung, siehe amtliche Quellen.

Petri-Labs entwickelt außerdem Petri-KI, eine App, die Art, Maß und Schonzeit für Niedersachsen am Wasser abgleicht. Mehr über Petri-KI.

Noch keinen Fischereischein? Im Ratgeber: Angelschein machen – Ablauf, Kosten und Fischereischein-Pflicht · Erlaubnisschein und Angelkarte