Fanggeräte und verbotene Fangmethoden für die Fischerprüfung

Welche Fanggeräte als zulässige Handangel gelten, welche Kennzeichnungspflichten stehende Geräte haben, und welche Fangmethoden bundesweit als Fischwilderei oder Tierquälerei verboten sind.

Stand: 2026-097 Abschnitte~3 Min. Lesezeit

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 2026-09

Hinweis: Dieses Lernmodul fasst nur fachliche Grundlagen zusammen, die in praktisch allen Landesprüfungen ähnlich vorkommen. Es ersetzt nicht den offiziellen Vorbereitungskurs oder den amtlichen Fragenkatalog deines Bundeslandes.

Eine andere Frage als die Gerätekunde

Das Gerätekunde-Modul erklärt, wie Rute, Rolle, Schnur und Haken aufgebaut sind und wofür welcher Typ gedacht ist. Dieses Modul beantwortet eine vorgelagerte Frage: Welche dieser Geräte und welche Fangmethoden sind für Angler überhaupt zulässig – und wo beginnt eine verbotene, teils strafbare Fangmethode. Diese Abgrenzung ist ein eigener, häufig geprüfter Themenblock, weil sie den Unterschied zwischen erlaubtem Angeln und Fischwilderei ausmacht.

Die Handangel als bundesweiter Grundsatz

Angelrute mit Stationärrolle in der Hand

Die klassische Handangel – eine Rute mit Schnur und Haken, in der Hand geführt oder an einer Rutenhalterung abgelegt, bei der ein Biss vom Angler bemerkt und der Fisch aktiv gedrillt wird – ist bundesweit die zulässige Grundform des Fanggeräts für Angler. Wie viele Ruten oder Handangeln gleichzeitig geführt werden dürfen, regelt dagegen das jeweilige Landesfischereigesetz oder die Gewässerordnung unterschiedlich; eine konkrete Zahl gehört deshalb nicht in dieses bundesweite Grundlagenmodul.

Stehende Fanggeräte und Kennzeichnungspflicht

Reusen, Aalkörbe und andere stehende, unbeaufsichtigte Fanggeräte sind je nach Landesrecht nur mit einer besonderen, zusätzlichen Erlaubnis zulässig. Wo sie erlaubt sind, müssen sie in aller Regel sichtbar mit einer Kennmarke oder Nummer des Erlaubnisinhabers versehen sein. Ein unmarkiertes stehendes Gerät gilt unabhängig davon, wer es tatsächlich ausgelegt hat, als illegal aufgestellt – die Kennzeichnungspflicht schützt damit auch den, der ein solches Gerät findet, vor einem falschen Verdacht.

Bundesweit verbotene Fangmethoden

Neben den landesspezifischen Einschränkungen gibt es Fangmethoden, die praktisch überall als Fischwilderei oder als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gelten und damit nie zulässig sind, unabhängig vom Bundesland:

  • Fang mit Sprengstoff, Gift oder betäubenden Chemikalien
  • Elektrofischerei durch Privatpersonen ohne behördliche Sondergenehmigung
  • Einsatz von Schusswaffen, Speeren oder Harpunen auf Fische außerhalb ausdrücklich zugelassener Ausnahmen
  • Verwendung gewerblicher Fanggeräte wie Grund- oder Stellnetze durch Angelscheininhaber ohne gesonderte Berufsfischerei-Erlaubnis
  • Auslegen stehender Fanggeräte ohne die dafür erforderliche Erlaubnis und Kennzeichnung

Warum diese Verbote bestehen

Der gemeinsame Nenner dieser Verbote ist, dass die betroffenen Methoden nicht selektiv wirken: Sie schädigen Fische unabhängig von Art, Größe und Schonzeit, treffen häufig Jungfische und Nichtzielarten gleichermaßen und können ganze Bestände in kurzer Zeit erheblich schwächen. Das steht im direkten Gegensatz zum Prinzip von Mindestmaß und Schonzeit, das gerade den selektiven, bestandsschonenden Fang einzelner, entnahmereifer Fische ermöglichen soll.

Nachtangeln ist keine verbotene Methode

Wichtig zur Einordnung: Das Angeln in der Dunkelheit selbst zählt nicht zu den verbotenen Fangmethoden, sondern ist eine Frage der zeitlichen Zulässigkeit, die Länder und Gewässerordnungen unterschiedlich regeln – manche erlauben es uneingeschränkt, andere schränken es für bestimmte Gewässer oder Arten ein. Rechtslage, Ausrüstung und Sicherheit beim Nachtangeln beschreibt ausführlich der gleichnamige Ratgeber-Artikel.

Wo die verbindliche Prüfungsvorbereitung stattfindet

Welche stehenden Geräte in welchem Umfang erlaubt sind und wie viele Handangeln gleichzeitig geführt werden dürfen, regelt jedes Bundesland und oft jede Gewässerordnung eigens – dieses Modul vermittelt nur das bundesweit gültige Grundprinzip. Verbindlich ist ausschließlich der Fragenkatalog und Vorbereitungskurs des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt wird.

Weitere Lernmodule