Tierschutz- und Naturschutzrecht: Grundlagen für die Fischerprüfung

Weidgerechtigkeit, das Tierschutzgesetz, das Prinzip der Schonzeiten und Mindestmaße sowie der besondere Schutz gefährdeter Arten – die rechtlichen Grundlagen, auf denen die Fischerprüfung aufbaut.

Stand: 2026-087 Abschnitte~3 Min. Lesezeit

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 2026-08

Hinweis: Dieses Lernmodul fasst nur fachliche Grundlagen zusammen, die in praktisch allen Landesprüfungen ähnlich vorkommen. Es ersetzt nicht den offiziellen Vorbereitungskurs oder den amtlichen Fragenkatalog deines Bundeslandes.

Weidgerechtigkeit als Leitprinzip

Der Begriff der Weidgerechtigkeit fasst die ungeschriebenen wie gesetzlich verankerten Grundsätze eines verantwortungsvollen, tierschutzgerechten Angelns zusammen – dazu gehören der sachgemäße Umgang mit dem Fang, das zügige und schonende Betäuben und Töten entnommener Fische sowie die Vermeidung unnötigen Leids. In der Prüfung taucht der Begriff meist im Zusammenhang mit konkreten Fallbeispielen auf, etwa der Frage, wie mit einem tief geschluckten Haken oder einem nicht entnahmefähigen Fisch umzugehen ist.

Das Tierschutzgesetz und die vernünftige Ursache

Das bundesweit geltende Tierschutzgesetz verbietet es, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen – die Ausübung des Angelns als solche gilt als vernünftiger Grund, sofern sie fachgerecht und unter Beachtung der Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen erfolgt. Ein Fisch, der ohne Aussicht auf Verwertung nur zum Vergnügen gequält oder unnötig lange aus dem Wasser gehalten wird, verstößt dagegen gegen diesen Grundsatz.

Schonzeiten und Mindestmaße: das Prinzip dahinter

Schonzeiten schützen Fische während ihrer art- und temperaturabhängigen Fortpflanzungsphase, Mindestmaße stellen sicher, dass ein Fisch mindestens einmal ablaichen konnte, bevor er entnommen wird – beides dient dem langfristigen Bestandserhalt, nicht allein dem Schutz des einzelnen Fisches. Die konkreten, je Bundesland unterschiedlichen Werte gehören nicht in dieses Lernmodul, sondern stehen verbindlich in der Schonzeiten-Übersicht der Petri-KI-App.

Besonders geschützte Arten

Aussetzen von Fischen an einer Fischpassage im Rahmen eines Wiederansiedlungsprojekts

Neben den allgemeinen Schonzeiten gibt es Fischarten, die als FFH-Arten (nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ganzjährig und bundesweit unter besonderem Schutz stehen – ihre Entnahme kann unabhängig vom Landesrecht eine Straftat nach § 71 BNatSchG darstellen. Welche Arten das betrifft, ist bei jeder betroffenen Art im Fischlexikon vermerkt; für die Prüfung wichtig ist vor allem das Grundprinzip, dass ein solcher bundesrechtlicher Schutz strenger ist und Landesrecht ihn nicht abschwächen kann.

Betäuben und Töten: der fachgerechte Ablauf

Ein zur Entnahme bestimmter Fisch muss unverzüglich und fachgerecht betäubt und getötet werden – üblich ist ein kräftiger Schlag mit einem Fischtöter auf den Kopf zur Betäubung, gefolgt vom sofortigen Ausbluten oder Entnehmen der Kiemen. Der genaue, praktisch geübte Ablauf gehört in den Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung; eine ausführliche Beschreibung mit den rechtlichen Grundlagen bietet der Ratgeber-Artikel zum weidgerechten Betäuben und Töten.

Landesfischereigesetz und Gewässerordnung als zweite Ebene

Über dem bundesweiten Tierschutz- und Naturschutzrecht liegt das Fischereirecht des jeweiligen Bundeslandes, das unter anderem Fischereischeinpflicht, Fanggeräte, Schonzeiten und Mindestmaße regelt, ergänzt um die Gewässerordnung des konkreten Gewässers, die zusätzliche, oft strengere Regeln festlegen kann. Für die Prüfung wichtig ist, diese beiden Ebenen nicht zu verwechseln: Ein Landesgesetz kann nicht schwächer sein als der bundesweite Tierschutzstandard, eine Gewässerordnung kann strenger sein als das Landesrecht.

Wo die verbindliche Prüfungsvorbereitung stattfindet

Dieses Modul erklärt die rechtlichen Grundprinzipien, ersetzt aber nicht den offiziellen Vorbereitungskurs oder den amtlichen Fragenkatalog deines Bundeslandes – insbesondere konkrete Paragrafen, Fristen und Bußgeldrahmen unterscheiden sich zwischen den Ländern und ändern sich gelegentlich. Mehr zu Ablauf, Kosten und Anmeldung der Fischerprüfung im Ratgeber-Artikel zum Angelschein.

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