Ein Fluss, mehrere Verordnungen: Was an Gewässern zwischen zwei Bundesländern gilt

Fischereirecht endet an der Landesgrenze, ein Fluss nicht. Der Vergleich zeigt Gewässer, die mehrere Bundesländer berühren, mit der Spanne der Mindestmaße über die betroffenen Verordnungen — und erklärt, wonach sich richtet, welches Recht am Platz gilt.

Stand: 2026-098 Abschnitte~4 Min. LesezeitVerordnungen geprüft: August 2026

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 2026-09

Die Regel folgt dem Ufer, nicht dem Fisch

Ein Hecht schwimmt in der Elbe von einem Bundesland ins nächste und weiß nichts davon. Das Fischereirecht dagegen endet an der Landesgrenze: Maßgeblich ist, in welchem Bundesland der Angler fischt, nicht wo der Fisch aufgewachsen ist. Bei einem See mit Grenzverlauf oder einem Fluss, der eine Landesgrenze bildet, kann das bedeuten, dass zwei Angler in Rufweite unterschiedlichem Recht unterliegen. Das ist kein exotischer Fall — es ist an großen Flüssen der Normalfall. Wer an solchen Gewässern regelmäßig unterwegs ist, hat es damit nicht mit einem Regelwerk zu tun, sondern mit zweien oder mehr, und muss wissen, welches am eigenen Platz greift.

Wie viele Gewässer davon betroffen sind

Die Tabelle nimmt Gewässer, die mehr als ein Bundesland berühren, und stellt für vier häufig beangelte Arten die Spanne der Mindestmaße über die betroffenen Verordnungen daneben. Steht dort ein einzelner Wert, sind sich die berührten Länder bei dieser Art einig. Steht eine Spanne, unterscheidet sich das Maß je nachdem, an welchem Abschnitt geangelt wird. Sortiert ist nach der Zahl der berührten Länder. Ganz oben stehen die großen Ströme, an denen sich die Frage am häufigsten stellt — und an denen die Unterschiede am größten sind.

Gewässer über Landesgrenzen: 106 von 1.301 im Bestand
GewässerLänderHechtZanderAalBachforelle
Elbe74050 cm3550 cm3550 cm2030 cm
Rhein44550 cm4050 cm50 cm25 cm
Havel44550 cm4550 cm50 cm2530 cm
Werra34050 cm3550 cm3550 cm2530 cm
Löcknitz34045 cm3545 cm3550 cm2530 cm
Lahn34550 cm4050 cm50 cm25 cm
Main350 cm4550 cm50 cm2526 cm
Saale350 cm4550 cm50 cm2530 cm
Spree34550 cm4550 cm50 cm2830 cm
Oberrhein350 cm4550 cm50 cm25 cm
Weiße Elster350 cm4550 cm50 cm2530 cm
Schwarze Elster34550 cm4550 cm50 cm2530 cm

Bei 87 dieser Gewässer unterscheidet sich das Mindestmaß mindestens einer der vier Arten zwischen den berührten Ländern. Die Länderangabe sagt, welche Länder ein Gewässer berührt — wo die Grenze im Wasser verläuft, ergibt sich aus der Pachtstrecke des Bewirtschafters. Gewässerdaten aus OpenStreetMap und Wikidata, Nachweis unter Quellen.

Was die Länderangabe sagt — und was sie nicht sagt

Die Angabe, welche Bundesländer ein Gewässer berührt, ist eine geografische Aussage: Der Wasserlauf verläuft durch diese Länder oder bildet zwischen ihnen eine Grenze. Sie sagt nicht, wo genau die Grenze im Wasser verläuft, und sie sagt erst recht nicht, welches Recht an einer bestimmten Uferstelle gilt. Grenzverläufe folgen historischen Linien, nicht immer der Flussmitte, und sie können sich bei Flussverlagerungen von der heutigen Wasserlinie gelöst haben. Wer wissen will, in welchem Bundesland sein Platz liegt, klärt das über den Erlaubnisschein und die Gewässerordnung des Bewirtschafters, nicht über eine Karte im Netz. Der Bewirtschafter weiß, welchem Land seine Strecke zugeordnet ist — er hat sie von dort gepachtet.

Zwei Länder, ein Erlaubnisschein

An vielen Grenzgewässern gibt es Vereinbarungen zwischen den Anliegerländern oder gemeinsame Bewirtschaftungsverbände, deren Karte für einen längeren Abschnitt über die Grenze hinweg gilt. Das ist praktisch — es beantwortet aber nicht die Frage, welche Verordnung greift. Ein gemeinsamer Erlaubnisschein regelt die Berechtigung, nicht das Fischereirecht: Maße und Schonzeiten richten sich weiter nach dem Land, in dem die jeweilige Strecke liegt, soweit die Karte nichts Strengeres bestimmt. Eine gute Gewässerordnung schreibt genau das hin und nennt die Grenzpunkte. Steht auf der Karte nichts dazu, ist die Frage nicht geklärt, sondern offen — und dann lohnt ein Anruf beim Ausgeber, bevor der erste Fisch im Kescher liegt.

Seen mit Grenzverlauf und der Sonderfall der Küste

Bei Flüssen ist die Grenze eine Linie im Wasser, bei Seen eine Fläche. Liegt ein See in zwei Ländern, gilt die Regel des Landes, in dem der Angler steht oder in dessen Anteil das Boot liegt — und beim Bootsangeln ist das eine Frage, die man vorher klärt und nicht auf dem Wasser. An mehreren großen Seen ist die Bewirtschaftung deshalb über Staatsverträge oder gemeinsame Ordnungen geregelt, teils mit eigenen Fanglisten, die von beiden Landesverordnungen abweichen. Wo das der Fall ist, steht es auf der Angelkarte; wo nichts steht, gilt Landesrecht. An der Küste kommt eine dritte Ebene hinzu. Dort greifen neben dem Landesrecht die Vorgaben der Europäischen Union für einzelne Bestände, und die richten sich nach Fanggebiet, nicht nach Bundesland. Ein Küstenabschnitt kann deshalb gleichzeitig unter einer Landesverordnung und unter einer EU-Fangbeschränkung stehen — beides gilt nebeneinander, und wieder ist die strengere Vorgabe die maßgebliche.

Gastangler und auswärtige Fischereischeine

Ein in einem Bundesland abgelegter Fischereischein wird bundesweit anerkannt; die Prüfung muss niemand zweimal machen. Anerkannt wird damit aber die Befähigung, nicht die Berechtigung an einem konkreten Gewässer. Zwei Dinge kommen im Gastland dazu. Erstens braucht es einen dortigen Erlaubnisschein. Zweitens verlangen mehrere Länder eine Fischereiabgabe auch von Inhabern auswärtiger Scheine, teils als Marke, die bei einer Kontrolle zusammen mit dem Schein vorzuzeigen ist. Ob und in welcher Form das im Zielland gilt, beantwortet nur die dortige Fischereibehörde. Das ist der Punkt, an dem eine ansonsten sorgfältige Vorbereitung am häufigsten scheitert — nicht am Mindestmaß, sondern an einem fehlenden Nachweis in der Tasche.

Meine Empfehlung

Im Zweifel die strengere Zahl

An einem Grenzgewässer nehme ich grundsätzlich den strengeren der beiden Werte, auch wenn ich ziemlich sicher weiß, in welchem Land ich stehe. Das kostet in der Praxis fast nichts: Bei den meisten Arten liegen die Werte der Nachbarländer nur wenige Zentimeter auseinander, und der Unterschied betrifft genau die Fische, bei denen die Entscheidung ohnehin knapp ist. Es erspart mir dafür die unangenehmste Situation am Wasser — die Diskussion darüber, wo genau die Grenze verläuft, mit einem bereits abgeschlagenen Fisch in der Kiste. Wer die strengere Zahl nimmt, muss diese Frage gar nicht beantworten. Ausdrücklich nicht empfehlenswert ist der umgekehrte Weg: sich auf den milderen Wert zu berufen, weil der Platz vielleicht noch im anderen Land liegt. Die Beweislast liegt dann bei demjenigen, der den Fisch in der Hand hatte.

Wo die verbindlichen Angaben stehen

Verbindlich sind die Fischereiverordnung des Landes, in dem der Angelplatz liegt, und der Erlaubnisschein samt Gewässerordnung des Bewirtschafters. Die Werte je Bundesland stehen in der Schonzeiten-Übersicht; welche Länder ein bestimmtes Gewässer berührt, steht auf den Gewässerseiten der jeweiligen Landesübersicht.

Wo die Landesgrenze im Wasser verläuft, ergibt sich aus der Pachtstrecke des Bewirtschafters — nicht aus einer Karte und nicht aus der Flussmitte.

Die Vergleiche dieser Rubrik nutzen dasselbe geprüfte Regelwerk wie Petri-KI, eine App, die Fischart, Schonzeit und Mindestmaß am Wasser prüft. Mehr über Petri-KI.

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