Schonzeiten im Ländervergleich: Dieselbe Art, sechzehn Termine

Eine Schonzeit schützt die Laichzeit — aber wann sie beginnt, wie lange sie dauert und ob es sie überhaupt gibt, entscheidet jedes Bundesland selbst. Der Vergleich zeigt je Art die früheste und späteste Frist, die kürzeste und längste Dauer sowie die Länder ohne Sperrfrist.

Stand: 2026-099 Abschnitte~5 Min. LesezeitVerordnungen geprüft: August 2026

Von Volkan Alici, Petri-Labs, Hamburg · Stand 2026-09

Wozu eine Schonzeit da ist

Eine Schonzeit sperrt den Fang einer Art für einen Zeitraum im Jahr, in aller Regel die Laichzeit. Der Gedanke dahinter ist derselbe wie beim Mindestmaß, nur zeitlich statt in Zentimetern gedacht: Ein Fisch soll ablaichen können, ohne dabei gefangen zu werden. Während der Laichzeit stehen viele Arten dicht gedrängt an flachen, gut erreichbaren Stellen und sind leichter zu fangen als sonst — genau deshalb braucht es die Sperrfrist. Wichtig für die Praxis: Eine Schonzeit verbietet nicht nur das Mitnehmen, sondern das gezielte Beangeln. Ein geschonter Fisch, der beim Angeln auf eine andere Art an den Haken geht, wird schonend zurückgesetzt; wer gezielt auf eine Art angelt, deren Schonzeit läuft, verstößt gegen die Verordnung, auch wenn er nichts fängt.

Nicht jedes Land führt für jede Art eine Schonzeit

Die erste Überraschung beim Vergleich ist keine Zahl, sondern eine Lücke. Bei mehreren gut bekannten Arten führt ein Teil der Länder eine Schonzeit und der andere keine — und zwar nicht bei Randarten, sondern bei Fischen, die überall gefangen werden. Die Tabelle nimmt die Arten, für die mindestens sechs Verordnungen eine eigene Regel treffen, und stellt nebeneinander, wie viele davon eine Sperrfrist nennen und welche Länder ausdrücklich keine führen. Ganz oben stehen die Arten mit der größten Uneinigkeit. Für den Leser ist das die praktisch wichtigste Spalte: Bei diesen Arten ist die Antwort auf „gilt gerade Schonzeit?“ ohne Angabe des Bundeslands sinnlos.

Schonzeiten: wie einig sich die Länder sind (21 Arten)
Artmit Schonzeitohne Schonzeitfrühester Beginnspätestes EndeDauer
Wels1 von 1413 Länder01.05. (Mecklenburg-Vorpommern)30.06. (Mecklenburg-Vorpommern)61 Tage
Karpfen1 von 1413 Länder15.03. (Hessen)31.05. (Hessen)78 Tage
Aal5 von 1611 Länder15.09. (Baden-Württemberg und Hessen)31.12. (Bayern)90–168 Tage
Schleie3 von 1310 Länder01.05. (Bayern und Hessen)30.06. (Baden-Württemberg, Bayern und Hessen)47–61 Tage
Regenbogenforelle4 von 128 Länder01.10. (Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen)30.04. (Berlin und Sachsen)91–212 Tage
Quappe4 von 117 Länder01.01. (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein)31.03. (Thüringen)46–151 Tage
Aland (Nerfling)2 von 97 Länder01.03. (Bayern)31.05. (Baden-Württemberg)61 Tage
Rapfen5 von 105 Länder01.01. (Sachsen)30.06. (Berlin und Brandenburg)61–151 Tage
Bachsaibling3 von 85 Länder01.10. (Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen)30.04. (Berlin und Sachsen)151–212 Tage
Flussbarsch1 von 65 Länder01.02. (Bremen)15.05. (Bremen)104 Tage
Rotfeder1 von 65 Länder15.03. (Hessen)31.05. (Hessen)78 Tage
Hasel2 von 75 Länder01.03. (Bayern)31.05. (Thüringen)61 Tage
Große Maräne4 von 7Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein01.10. (Berlin, Brandenburg und Sachsen)31.12. (Berlin, Brandenburg und Sachsen)88–92 Tage
Barbe10 von 12Bremen und Niedersachsen15.03. (Saarland)31.08. (Thüringen)32–153 Tage
Nase6 von 8Bremen und Schleswig-Holstein01.03. (Bayern und Nordrhein-Westfalen)15.06. (Saarland)47–93 Tage
Zander15 von 16Hessen01.01. (Berlin)31.05. (8 Länder)30–151 Tage
Äsche15 von 16Mecklenburg-Vorpommern01.01. (4 Länder)15.06. (Sachsen)61–182 Tage
Seeforelle6 von 7Rheinland-Pfalz01.10. (4 Länder)31.05. (Berlin)147–243 Tage
Bachforelle16 von 1615.09. (Sachsen-Anhalt)30.04. (Berlin und Sachsen)124–212 Tage
Meerforelle6 von 601.09. (Mecklenburg-Vorpommern)30.04. (Sachsen)124–212 Tage
Hecht16 von 1601.01. (Berlin)31.05. (Hamburg, Rheinland-Pfalz und Saarland)59–120 Tage

Werte der Landesfischereiverordnungen, wie sie auch in der Schonzeiten-Übersicht mit Fundstelle und Prüfdatum stehen.

Beginn, Ende und Dauer im Vergleich

Die zweite Tabelle zeigt drei häufig beangelte Arten mit der Frist jedes einzelnen Landes. Zwei Dinge lassen sich daran ablesen. Erstens verschieben sich Anfang und Ende zwischen den Ländern um Wochen — bei einer Fahrt im Frühjahr entscheidet das darüber, ob dieselbe Art hier bereits wieder gefangen werden darf und dort noch nicht. Zweitens unterscheidet sich die Dauer erheblich: Manche Länder sperren wenige Wochen, andere ein Vielfaches davon. Beides zusammen heißt, dass sich eine Schonzeit nicht als Faustregel merken lässt, sondern nachgeschlagen gehört. Ein Strich in der Spalte bedeutet, dass die Verordnung dieses Landes für diese Art nichts Eigenes nennt.

Schonzeit je Bundesland, drei häufige Arten
BundeslandHechtZanderBachforelle
Baden-Württemberg15.02. – 15.05.01.04. – 15.05.01.10. – 28.02.
Bayern15.02. – 30.04.15.02. – 30.04.01.10. – 15.03.
Berlin01.01. – 30.04.01.01. – 31.05.01.10. – 30.04.
Brandenburg01.02. – 31.03.01.04. – 31.05.16.10. – 15.04.
Bremen01.02. – 15.05.01.02. – 15.05.15.10. – 15.03.
Hamburg01.02. – 31.05.01.02. – 31.05.15.10. – 15.02.
Hessen01.02. – 15.04.keine01.10. – 31.03.
Mecklenburg-Vorpommern01.03. – 30.04.23.04. – 22.05.01.10. – 31.03.
Niedersachsen01.02. – 15.04.15.03. – 30.04.15.10. – 15.02.
Nordrhein-Westfalen15.02. – 30.04.01.04. – 31.05.20.10. – 15.03.
Rheinland-Pfalz01.02. – 31.05.15.03. – 15.05.15.10. – 15.03.
Saarland15.02. – 31.05.15.02. – 31.05.01.10. – 31.03.
Sachsen01.02. – 30.04.01.02. – 31.05.01.10. – 30.04.
Sachsen-Anhalt15.02. – 30.04.15.02. – 31.05.15.09. – 31.03.
Schleswig-Holstein15.02. – 15.04.15.03. – 15.05.01.10. – 28.02.
Thüringen15.02. – 30.04.01.04. – 31.05.01.10. – 31.03.

Werte der Landesfischereiverordnungen, wie sie auch in der Schonzeiten-Übersicht mit Fundstelle und Prüfdatum stehen.

Warum die meisten Fristen im Frühjahr liegen — und welche nicht

Die Häufung der Sperrfristen zwischen Februar und Mai hat einen einfachen Grund: Die meisten heimischen Süßwasserfische laichen im Frühjahr, wenn das Wasser über eine bestimmte Temperatur steigt. Die Ausnahmen sind aber genau die Arten, bei denen viele Angler danebengreifen. Salmoniden laichen im Herbst und Winter, ihre Schonzeit liegt entsprechend in der kalten Jahreszeit und reicht oft über den Jahreswechsel. Wer sich merkt „Schonzeit ist Frühjahr“, liegt bei diesen Arten das ganze Jahr über falsch herum. Auch deshalb ist die Dauerspalte in der Tabelle darüber aufschlussreich: Eine Frist über den Jahreswechsel wirkt beim schnellen Lesen kürzer, als sie ist.

Schonzeit und Mindestmaß greifen unabhängig voneinander

Beide Regeln stehen nebeneinander, nicht hintereinander. Ein Fisch über dem Mindestmaß darf während der Schonzeit trotzdem nicht entnommen werden, und ein Fisch außerhalb der Schonzeit darf trotzdem nicht mit, wenn er zu klein ist. Beim ganzjährigen Schutz fällt beides weg: Dort gibt es weder ein Maß noch eine Frist, sondern ein durchgehendes Entnahmeverbot. Kommt eine Fangbegrenzung je Tag dazu, gilt sie zusätzlich — sie greift auch dann, wenn jeder einzelne Fisch für sich entnahmefähig wäre. In der Praxis heißt das: Vor dem Abschlagen sind drei Fragen zu beantworten, nicht eine. Art bestimmen, Länge messen, Datum und Land gegen die Frist halten.

Was während einer laufenden Schonzeit erlaubt bleibt

Eine Schonzeit sperrt eine Art, nicht das Angeln. Wer während der Hechtschonzeit auf Friedfisch angelt, tut nichts Verbotenes — solange er nicht gezielt auf die geschonte Art fischt. Wo die Grenze zwischen Beifang und gezieltem Angeln liegt, ist im Zweifelsfall eine Frage der Umstände, und sie wird an der Montage abgelesen: Ein großer Köderfisch am Stahlvorfach in einem hechtreichen Gewässer lässt sich schlecht als Zufall erklären, ein Wurm am feinen Haken schon. Wer die Sperrfrist ernst nimmt, ändert deshalb in dieser Zeit auch die Ausrüstung, nicht nur die Absicht. Das ist zugleich der praktische Schutz gegen den Vorwurf, man habe es doch versucht. Geht ein geschonter Fisch trotzdem an den Haken, gilt dasselbe wie beim untermaßigen: mit nassen Händen anfassen oder im Wasser lassen, Haken lösen oder das Vorfach kappen, zurücksetzen. Ihn zu behalten, weil er „ohnehin verletzt“ ist, ist keine Ausnahme, sondern ein Verstoß.

Der erste und der letzte Tag zählen mit

Eine Schonzeit ist in den Verordnungen als Zeitraum von einem Kalendertag bis zu einem Kalendertag formuliert, und beide Tage gehören dazu. Wer am angegebenen Endtag losfährt, angelt noch in der Sperrfrist. Das klingt kleinlich, ist aber der häufigste Grenzfall am Wasser, weil die Termine der Nachbarländer oft nur wenige Tage auseinanderliegen und man den falschen im Kopf hat. Zweiter Grenzfall: Manche Länder knüpfen zusätzliche Bedingungen an bestimmte Gewässer oder Gewässerabschnitte, etwa an Laichschongebiete, die für alle Arten gesperrt sind. Eine solche Sperre steht nicht in der Artenliste, sondern in einer eigenen Vorschrift oder auf dem Erlaubnisschein.

Aus der Praxis

Mein Vorgehen bei Fristen, die knapp liegen

Wenn ein Termin nah am geplanten Angeltag liegt, gehe ich nicht vom Datum aus, das ich im Kopf habe, sondern schlage es am Abend vorher nach. Das ist keine Vorsicht aus Prinzip, sondern Erfahrung: Ich habe mir bei zwei Arten jahrelang eine Frist gemerkt, die für mein Nachbarland galt, nicht für meines. Aufgefallen ist es beim Nachlesen für einen Text, nicht am Wasser — und genau das ist der Punkt. Eine falsche Frist im Kopf macht sich nicht bemerkbar. Es passiert einfach nichts Auffälliges, bis eine Kontrolle kommt. Meine Empfehlung deshalb: Bei Fristen, die innerhalb einer Woche vor oder nach dem geplanten Tag liegen, nachschlagen statt erinnern. Bei allen anderen reicht das Gedächtnis.

Wo die verbindlichen Termine stehen

Verbindlich ist die Fischereiverordnung des jeweiligen Landes, ergänzt um die Bedingungen des Erlaubnisscheins, der zusätzliche Sperrzeiten festlegen darf. Die geltenden Fristen aller sechzehn Länder stehen je Art und je Land in der Schonzeiten-Übersicht, mit Vorschrift, geprüfter Fassung und Prüfdatum.

Laichschongebiete, Nachtangelverbote und gewässerbezogene Sperrzeiten stehen nicht in der Artenliste. Sie ergeben sich aus eigenen Vorschriften oder aus dem Erlaubnisschein.

Die Vergleiche dieser Rubrik nutzen dasselbe geprüfte Regelwerk wie Petri-KI, eine App, die Fischart, Schonzeit und Mindestmaß am Wasser prüft. Mehr über Petri-KI.

Weitere Beiträge zum Fischereirecht

In anderen Rubriken

  • Schonzeiten und Mindestmaße

    Die geltenden Werte aller 16 Bundesländer, je Art und je Land, mit Fundstelle und Prüfdatum.

  • Fischlexikon

    Bestimmungsmerkmale und Verwechslungsarten — die Voraussetzung dafür, die richtige Regel überhaupt anzuwenden.

  • Wie wir arbeiten

    Woher die Werte kommen, gegen welche Fassung geprüft wird und wie ein Fehler gemeldet wird.