Was dieser Kalender zeigt
Für ein gewähltes Bundesland zeigt dieser Kalender alle zwölf Monate nebeneinander und listet je Monat, welche Fischarten in diesem Zeitraum ganz oder teilweise unter Schonzeit stehen, mit dem genauen Start- und Enddatum aus der jeweiligen Landesverordnung. Ganzjährig geschützte Arten stehen zusätzlich in einem eigenen Abschnitt, weil sie keinen Monatsbezug haben – ihre Entnahme ist unabhängig von der Jahreszeit untersagt, bei streng geschützten Arten nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz sogar eine Straftat.
Woher die Werte kommen
Der Kalender liest dieselben Werte wie die Schonzeiten-Übersicht und die Fischart-Steckbriefe – einschließlich des Rückfalls auf den bundesweiten Richtwert, wenn eine Landesverordnung eine Art nicht eigens führt. Ändert sich die Verordnung, ändert sich dieser Kalender mit.
Wie ein monatsübergreifender Zeitraum dargestellt wird
Manche Schonzeiten reichen über einen Kalendermonat hinaus oder über den Jahreswechsel, etwa von November bis Februar. Ein solcher Zeitraum erscheint in diesem Kalender in jedem Monat, den er auch nur teilweise berührt – November, Dezember, Januar und Februar zeigen die betroffene Art also alle vier, mit demselben genauen Datum daneben. Wer wissen will, ob eine Entnahme an einem bestimmten Tag zulässig ist, liest deshalb immer das genaue Datum neben dem Artnamen, nicht nur, ob der Monat insgesamt markiert ist.
Was dieser Kalender nicht ersetzt
Mindestmaß, Höchstmaß und Tageslimit stehen in der Schonzeiten-Übersicht, je Art und Land. Der Erlaubnisschein eines Gewässers kann strenger sein als die Landesverordnung. Dieser Kalender beantwortet ausschließlich die eine Frage: In welchem Monat gilt für welche Art in diesem Bundesland überhaupt eine Schonzeit.
Wofür sich ein Blick über das ganze Jahr lohnt
Wer einen Angeltag oder eine Vereinsveranstaltung Monate im Voraus plant, profitiert von einem Blick über das ganze Jahr statt nur auf den aktuellen Monat: So lässt sich früh erkennen, welche Zielarten zu einem geplanten Termin überhaupt entnommen werden dürften, bevor die Planung steht. Ein Wechsel des Bundeslands im Auswahlfeld zeigt sofort, wie unterschiedlich die 16 Verordnungen dieselbe Art behandeln – ohne 16 einzelne Landesseiten nacheinander aufrufen zu müssen.